MyStoreBuddy

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Stand: 30. August 2026

gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO für die Nutzung der Shopify-App „MyStoreBuddy"

Vertragsparteien

Verantwortlicher (Auftraggeber)
Der Shopify-Händler, der MyStoreBuddy in seinem Shop installiert hat — identifiziert durch die Shop-Domain, unter der die Installation erfolgt ist, sowie die im Shopify-Konto hinterlegten Firmendaten.
– nachfolgend „Verantwortlicher" genannt –

Auftragsverarbeiter
PulseConnect UG (haftungsbeschränkt)
Hoykenkamper Weg 13
27753 Delmenhorst, Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Paul Kushelny
E-Mail: info@pulseconnect.de
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter" genannt –

– beide nachfolgend gemeinsam „Vertragsparteien" –

Präambel

Diese Vereinbarung legt fest, unter welchen Bedingungen die PulseConnect UG (haftungsbeschränkt) personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Die Parteien konkretisieren hiermit ihre gegenseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten, wie sie Art. 28 DSGVO für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen vorschreibt.

MyStoreBuddy stellt im Shop des Verantwortlichen einen KI-gestützten Produktberater bereit. Weil dabei Chat-Inhalte an KI-Dienstleister außerhalb der EU übermittelt werden, regelt § 12 diesen Punkt gesondert und über den üblichen Umfang eines AVV hinaus.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Vereinbarung gilt für die Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) aller personenbezogenen Daten (nachfolgend „Daten"), die Gegenstand der Leistungsvereinbarung sind oder bei deren Durchführung anfallen und auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet werden. Nicht erfasst sind Daten von Beschäftigten des Auftragsverarbeiters, soweit sie ausschließlich das Beschäftigungsverhältnis betreffen.

(2) Nicht erfasst sind ferner Daten, die der Auftragsverarbeiter zur Begründung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses mit dem Verantwortlichen selbst verarbeitet (z. B. Firmenname, Ansprechpartner, Abrechnungsdaten). Insoweit ist der Auftragsverarbeiter eigener Verantwortlicher; Einzelheiten regelt seine Datenschutzerklärung.

(3) Diese Vereinbarung geht anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts

(1) Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung ist die Bereitstellung der Shopify-App „MyStoreBuddy". Die App

(2) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit der App-Installation. Für die Aufbewahrung innerhalb dieser Laufzeit gilt § 7.

(3) Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Arten personenbezogener Daten:

(4) Nicht Gegenstand der Verarbeitung sind Zahlungsdaten, Bankverbindungen und vollständige Adressdatensätze der Endkunden. Der Auftragsverarbeiter erhält keinen Zugriff auf den Checkout des Verantwortlichen.

(5) Der Kreis der betroffenen Personen umfasst:

(6) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftragsverarbeiter weist darauf hin, dass Freitextfelder — insbesondere das Chat-Eingabefeld — von Besuchern gleichwohl mit solchen Angaben befüllt werden können. Die App fordert derartige Angaben nicht an, wertet sie nicht gesondert aus und speichert sie ausschließlich im Rahmen des allgemeinen Chat-Verlaufs.

(7) Die verarbeiteten Daten haben einen normalen Schutzbedarf.

§ 3 Verpflichtungen und Weisungsbefugnis

(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen durch datenschutzrechtliche Vorschriften — insbesondere die DSGVO — auferlegten Pflichten einzuhalten.

(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Die Leistungsbeschreibung der App und die vom Verantwortlichen im Admin-Bereich vorgenommenen Einstellungen gelten als grundlegende Weisung. Ergänzende Weisungen können in Textform erteilt werden (z. B. per E-Mail an info@pulseconnect.de).

(3) Weisungsbefugt sind Personen mit administrativen Zugriffsrechten auf den Shopify-Store des Verantwortlichen sowie Personen, die der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter gegenüber ausdrücklich in Textform als weisungsbefugt benannt hat.

(4) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich. Er ist berechtigt, die Ausführung bis zur Klärung auszusetzen.

(5) Verarbeitungsorte. Die Speicherung der Daten und der Betrieb der Anwendung erfolgen ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Eine Übermittlung in Drittländer findet ausschließlich für die in § 12 und Anlage 2 beschriebenen Zwecke statt und ist durch geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO abgesichert.

(6) Die Verarbeitung außerhalb der Betriebsstätten (Home-Office, mobiles Arbeiten) ist gestattet. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet dabei die Einhaltung der Maßnahmen aus Anlage 1, insbesondere Festplattenverschlüsselung der Endgeräte und Mehr-Faktor-Authentisierung.

(7) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angemessen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO). Anfragen, die betroffene Personen direkt an den Auftragsverarbeiter richten, leitet dieser unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.

(8) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen ferner bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) und vorherigen Konsultationen (Art. 36 DSGVO), soweit die dafür erforderlichen Informationen in seiner Sphäre liegen.

§ 4 Gesetzliche Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und belehrt sie über die strikte Weisungs- und Zweckbindung dieses Auftragsverhältnisses. Die Verpflichtung wirkt über das Ende der Tätigkeit hinaus.

(2) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Rechenschaftspflichten (Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1 DSGVO) und stellt auf Anfrage Informationen zur Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen bereit.

(3) Der Auftragsverarbeiter ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Zentraler Ansprechpartner für Datenschutzfragen ist die Geschäftsführung; Anfragen sind an info@pulseconnect.de zu richten.

(4) Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt es dem Verantwortlichen auf Anfrage in dem ihn betreffenden Umfang zur Verfügung.

(5) Über Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, die die Verarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen betreffen, informiert der Auftragsverarbeiter unverzüglich.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

(1) Die Parteien vereinbaren die in Anlage 1 niedergelegten Maßnahmen. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet ein Sicherheitsniveau nach Art. 32 DSGVO.

(2) Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragsverarbeiter darf gleichwertige Maßnahmen umsetzen, solange das Sicherheitsniveau der Anlage 1 nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert.

(3) Der Nachweis kann vorrangig durch aktuelle Testate und Berichte unabhängiger Stellen der eingesetzten Infrastruktur-Dienstleister (z. B. ISO 27001, SOC 2) sowie durch Eigenerklärungen des Auftragsverarbeiters geführt werden.

§ 6 Meldepflichten bei Datenschutzverstößen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) oder schwerwiegende Betriebsstörungen mit Auswirkungen auf die Daten des Verantwortlichen. Die kurze Frist trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Verantwortlichen für seine eigene Meldung nach Art. 33 DSGVO insgesamt nur 72 Stunden zur Verfügung stehen.

(2) Die Mitteilung enthält, soweit vorliegend:

(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO) und betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).

(4) Eigenständige Meldungen an Aufsichtsbehörden oder betroffene Personen erfolgen nur nach vorheriger Weisung des Verantwortlichen in Textform, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist gesetzlich unmittelbar zur Meldung verpflichtet.

§ 7 Löschung, Aufbewahrung und Rückgabe

(1) Sämtliche im Auftrag verarbeiteten Daten verbleiben in der Verfügungsgewalt des Verantwortlichen.

(2) Laufende Löschung während der Vertragslaufzeit. Chat-Verläufe einschließlich Freitext-Bewertungen, Support-Anfragen und daraus abgeleitete Bedarfsanalysen werden spätestens 90 Tage nach ihrer Entstehung automatisch gelöscht. Die Löschung erfolgt durch einen täglichen automatisierten Lauf sowie ergänzend beim Start eines neuen Gesprächs. Aggregierte Auswertungen ohne Personenbezug bleiben davon unberührt.

(3) Anfragen einzelner Endkunden. Löschersuchen setzt der Auftragsverarbeiter automatisiert über die verpflichtenden DSGVO-Schnittstellen von Shopify um (customers/redact, shop/redact). Auskunftsersuchen (customers/data_request) werden erfasst; die betroffenen Daten stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen zeitnah zur Verfügung, damit dieser seiner Auskunftspflicht nachkommen kann.

(4) Beendigung. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses — insbesondere durch Deinstallation der App — löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ohne abweichende Weisung erfolgt die Löschung automatisiert nach Eingang der Löschaufforderung der Plattform, im Regelfall innerhalb von 48 Stunden nach der Deinstallation.

(5) Rückgabe. Der Verantwortliche kann die Rückgabe seiner Daten rechtzeitig vor der Deinstallation verlangen. Die Bereitstellung erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON).

(6) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung dienen, darf der Auftragsverarbeiter entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren.

(7) Temporäre Verarbeitungsergebnisse (z. B. Protokolldateien, Zwischenspeicherungen) werden nach Abschluss des jeweiligen Verarbeitungsschritts unverzüglich gelöscht, soweit sie personenbezogene Daten enthalten und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 8 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuell eingesetzten Dienstleister sind in Anlage 2 abschließend aufgeführt.

(2) Über beabsichtigte Änderungen dieser Liste unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen mindestens zwei Wochen im Voraus in Textform (E-Mail an die im Shop hinterlegte Adresse oder Hinweis im Admin-Bereich der App). Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.

(3) Widerspricht der Verantwortliche und lässt sich die Leistung ohne den betroffenen Dienstleister nicht in gleicher Qualität erbringen, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die Vereinbarungen mit Unterauftragsverarbeitern dem Datenschutzniveau dieses Vertrages entsprechen (Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO). Der Verantwortliche kann Informationen über die datenschutzrelevanten Bestimmungen dieser Verträge verlangen; ein Anspruch auf vollständige Vertragskopien, insbesondere auf kommerzielle Bedingungen, besteht nicht.

(5) Erbringt ein Unterauftragsverarbeiter Leistungen außerhalb der EU/des EWR, stellt der Auftragsverarbeiter die Zulässigkeit durch geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO sicher (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschluss).

(6) Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für dessen Pflichten.

(7) Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten reine Nebenleistungen ohne Zugriffsmöglichkeit auf die Daten des Verantwortlichen (z. B. Telekommunikation, Post- und Logistikdienste, Reinigungsdienste).

§ 9 Kontrollrechte

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind.

(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, Überprüfungen durchzuführen oder durch einen im Einzelfall zu benennenden Prüfer durchführen zu lassen. Der Auftragsverarbeiter ermöglicht diese Überprüfungen und wirkt daran mit.

(3) Da die Verarbeitung in einer Cloud-Infrastruktur erfolgt, erkennt der Verantwortliche an, dass der Nachweis vorrangig durch Zertifikate, Testate oder Berichte der eingesetzten Dienstleister sowie durch Eigenerklärungen und Fernprüfungen geführt wird. Ein Recht, die Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters zu betreten, besteht nur, soweit dort tatsächlich Daten des Verantwortlichen verarbeitet werden und eine Fernprüfung nachweislich nicht ausreicht.

(4) Vor-Ort-Prüfungen sind mit einer Frist von mindestens 14 Tagen anzukündigen, finden zu üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betriebsablauf nicht unzumutbar stören.

(5) Die Kosten einer Vor-Ort-Prüfung trägt der Verantwortliche, es sei denn, die Prüfung deckt erhebliche Verstöße des Auftragsverarbeiters auf. Für die Unterstützung bei Prüfungen kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand verlangen, sofern die Prüfung nicht auf einem nachgewiesenen Fehlverhalten beruht.

§ 10 Haftung

(1) Die Parteien haften nach Art. 82 DSGVO.

(2) Im Innenverhältnis haftet der Auftragsverarbeiter für Schäden aus leicht fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag begrenzt auf den Betrag, den der Verantwortliche in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis als Entgelt für die Nutzung der App entrichtet hat. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbefreiung nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO bleibt unberührt. Der Auftragsverarbeiter haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf einer fehlerhaften Weisung oder unzureichenden Mitwirkung des Verantwortlichen beruhen.

(4) Macht ein Dritter Ansprüche wegen einer Datenschutzverletzung geltend, die der jeweils anderen Partei zuzurechnen ist, stellt diese die in Anspruch genommene Partei auf erstes Anfordern frei.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftragsverarbeiter kann diese Vereinbarung anpassen, insbesondere zur Anpassung an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen oder technische Entwicklungen. Wesentliche Änderungen teilt er dem Verantwortlichen mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters (Delmenhorst).

(4) Diese Vereinbarung wird vom Verantwortlichen im Rahmen der App-Installation durch elektronische Bestätigung angenommen. Sie ist gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO auch ohne handschriftliche Unterschrift wirksam.

§ 12 Einsatz künstlicher Intelligenz

Diese Regelung geht über den üblichen Umfang eines AVV hinaus, weil die Beratungsleistung ohne Übermittlung von Chat-Inhalten an KI-Dienstleister nicht erbracht werden kann.

(1) Umfang der Übermittlung. Zur Erzeugung der Antworten übermittelt der Auftragsverarbeiter den Verlauf des jeweiligen Gesprächs, einen Auszug des Produktkatalogs des Verantwortlichen sowie die vom Verantwortlichen gesetzten Anweisungen an den in Anlage 2 genannten KI-Dienstleister. Für die semantische Produktsuche werden Produkttexte und Suchanfragen an den dort genannten Anbieter für Vektoreinbettungen übermittelt.

(2) Kein Training. Der Auftragsverarbeiter setzt die Dienste ausschließlich unter Bedingungen ein, nach denen die übermittelten Inhalte nicht zum Training oder zur Verbesserung der Modelle der Anbieter verwendet werden. Er überprüft diese Zusage bei wesentlichen Änderungen der Bedingungen der Anbieter.

(3) Drittlandübermittlung. Die genannten Anbieter haben ihren Sitz in den Vereinigten Staaten. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) beziehungsweise eines Angemessenheitsbeschlusses, soweit der Anbieter zertifiziert ist. Der Auftragsverarbeiter hält die entsprechenden Nachweise vor und legt sie dem Verantwortlichen auf Anfrage vor.

(4) Keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall. Die App trifft keine Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 DSGVO. Produktempfehlungen sind unverbindliche Vorschläge. Über Storno- und Widerrufsanliegen entscheidet ausschließlich der Verantwortliche; die App nimmt solche Anliegen lediglich entgegen und legt sie dem Team des Verantwortlichen vor.

(5) Kein Profiling zu Werbezwecken. Der Auftragsverarbeiter erstellt keine Profile betroffener Personen, verkauft keine Daten und nutzt die im Auftrag verarbeiteten Daten nicht für eigene Werbezwecke.

(6) Hinweispflicht des Verantwortlichen. Der Verantwortliche informiert die betroffenen Personen in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Einsatz des Beraters. Der Auftragsverarbeiter stellt hierfür einen Textbaustein bereit.

(7) Geschützte Kundendaten bei Shopify. Der Abruf von Bestelldaten nach § 2 Abs. 3 setzt die Freigabe geschützter Kundendaten durch Shopify voraus. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Beantwortung der konkreten Anfrage, nach dem Grundsatz der Datenminimierung und im Rahmen der Anforderungen von Shopify an den Umgang mit geschützten Kundendaten.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Rechenzentren. Er kombiniert eigene organisatorische Maßnahmen mit den Sicherheitsstandards der eingesetzten Dienstleister.

1. Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle. Die physische Sicherheit der Rechenzentren wird durch die zertifizierten Dienstleister gewährleistet (ISO 27001, SOC 2 Type II der jeweiligen Anbieter).

Zugangskontrolle.

Zugriffskontrolle.

Trennungskontrolle.

2. Integrität

Übertragungskontrolle.

Eingabekontrolle.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Anlage 2: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die Beauftragung der nachfolgenden Dienstleister. Mit allen bestehen Vereinbarungen nach Art. 28 Abs. 2 bis 4 DSGVO beziehungsweise werden deren Datenverarbeitungszusätze genutzt. Übermittlungen in Drittstaaten erfolgen auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.

DienstleisterSitzLeistung / ZweckVerarbeitungsort
Shopify International Ltd.Dublin, IrlandPlattform und Schnittstelle; Bereitstellung von Katalog-, Bestell- und ShopdatenEU / weltweit
Vercel Inc.Kalifornien, USAHosting der Anwendung und der SchnittstellenEU
Supabase Inc.Delaware, USADatenbank und DatenspeicherungEU (AWS)
Anthropic PBCKalifornien, USAKI-Modelle zur Erzeugung der Chat-Antworten und der Textvorschläge; kein Training auf übermittelten DatenUSA (EU-Standardvertragsklauseln)
Voyage AI Inc.Kalifornien, USAVektoreinbettungen für die semantische Produktsuche; kein Training auf übermittelten DatenUSA (EU-Standardvertragsklauseln)
Resend Inc.Delaware, USAVersand von Benachrichtigungen an die Kontaktadresse des Verantwortlichen (z. B. Kontingent-Hinweise, weitergeleitete Anfragen)EU / USA (EU-Standardvertragsklauseln)

Diese Liste kann sich ändern. Der Verantwortliche wird nach § 8 Abs. 2 rechtzeitig informiert.

Anlage 3: Verarbeitung je Funktion

Diese Übersicht ordnet jeder Funktion der App die verarbeiteten Daten und die Aufbewahrung zu. Sie dient dem Verantwortlichen als Grundlage für sein eigenes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

FunktionVerarbeitete DatenAufbewahrung
Chat-BeratungNachrichteninhalte, Sitzungskennung, Zeitstempel, Anzahl der Nachrichten90 Tage
Produktempfehlung und WarenkorbKennungen der empfohlenen Produkte, Angabe über angebotene Rabatt-Sets90 Tage
Bewertung der BeratungSternebewertung, optionaler Freitext90 Tage
Bestellauskunft (Pro-Plan)Bestellnummer, E-Mail-Adresse, Bestell- und Versandstatus aus ShopifyAbruf ohne dauerhafte Speicherung; die Anfrage selbst 90 Tage
Storno- und Rücksendeanfragen (Pro-Plan)Bestellnummer, E-Mail-Adresse, Art des Anliegens, Freitext, Einwilligung zur werblichen Ansprache90 Tage
Auswertungen im Admin-BereichAggregierte Kennzahlen ohne Personenbezugunbefristet (kein Personenbezug)
Produkttext-OptimierungProduktdaten des Verantwortlichen (regelmäßig ohne Personenbezug)bis zur Deinstallation
Betrieb und AbsicherungServer-Protokolldaten des Hosting-Dienstleisterskurzfristig durch den Dienstleister

Abschluss der Vereinbarung

Diese Vereinbarung wird mit der Installation der App durch den Verantwortlichen angenommen und gilt für die Dauer des Nutzungsverhältnisses. Sie ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO auch ohne handschriftliche Unterschrift wirksam. Eine unterzeichnete Ausfertigung stellt der Auftragsverarbeiter auf Anfrage an info@pulseconnect.de zur Verfügung.

MyStoreBuddy ist ein Angebot der PulseConnect UG (haftungsbeschränkt), Delmenhorst. · Impressum · Datenschutz · AGB ·